Hinweisgeberschutz
Unser Hinweisgebersystem erreichen Sie per E-Mail über die folgende Adresse:
Meldungen können Sie auch persönlich bei unserer Meldestelle abgeben. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die oben aufgeführte E-Mail-Adresse.
Es können Schadensersatzpflichten und Sanktionen in Form von Geldbußen erfolgen, sollte es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handeln, § 37 + § 38 HinSchG.
Verstöße können Sie auch bei folgenden externen Meldestellen melden: